Das neue Altersvorsorgedepot (AVD) ab 2027
Das neue Altersvorsorgedepot
Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz wird die Riester-Rente ab dem 1. Januar 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Modell abgelöst – das sogenannte Altersvorsorgedepot. Es soll flexibler und renditestärker werden, da erstmals auch Produkte auch ohne Garantiepflicht förderfähig sind.
Lassen Sie sich nicht drängen! Aktuell werben bereits Neobroker, Banken und Versicherungen intensiv für das neue Produkt – obwohl konkrete, zertifizierte Angebote noch gar nicht existieren.
Es besteht kein Grund zur Eile: Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert mit der bisherigen Förderung weiter. Ein Wechsel ist freiwillig und kann in Ruhe geprüft werden, sobald tatsächlich vergleichbare Produkte am Markt sind.
Wichtige Zusatzinformationen
Besondere Vorsicht bei der Übertragung bestehender Verträge
Wer sich dazu drängen lässt, einen laufenden Riester-Vertrag vorschnell zu kündigen oder zu übertragen, riskiert unter Umständen erhebliche finanzielle Nachteile bis hin zu spürbaren Verlusten. Eine solche Entscheidung sollte niemals ohne unabhängige Beratung getroffen werden.
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob und wann ein Wechsel für Sie sinnvoll ist – individuell, unabhängig und ohne Zeitdruck.



