Das Steuersparmodell für Ihre
Altersversorgung

Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht die Riesterförderung in Anspruch nehmen können, ist die Rüruprente die einzige Möglichkeit, sich eine staatlich geförderte Altersversorgung aufzubauen. Aber auch Angestellte und Beamte mit einer hohen Steuerlast, profitieren von der attraktiven Steuerersparnis.

Wichtige Zusatzinformationen

  • Im Jahr 2026 sind 100 % der eingezahlten Beiträge bis 30.826,- Euro für Ledige und für Verheiratete 61.652,- Euro als Vorsorgeaufwendungen absetzbar
  • Die Höhe der jährlichen Einzahlungen können Sie von Ihrer individuellen Situation abhängig machen
  • Auch die Einzahlungsintervalle bestimmen Sie selber: monatlich, 2-3 mal pro Jahr oder zum Jahresende
  • Aber Achtung bei der Berücksichtigung anderer Renten: Ist man Angestellter oder Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk, werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk vom Höchstbetrag abgezogen. Der verbleibende Rest steht für Rürup-Einzahlungen frei
  • Es besteht aber kein absolutes Einzahllimit: Man könnte theoretisch auch mehr als den jeweiligen Höchstbetrag einzahlen, aber der Betrag darüber hinaus bringt keinen steuerlichen Vorteil mehr in der Ansparphase
  • Eine Auszahlung ist nur als lebenslange Rente möglich

  • Die Ansprüche sind nicht: vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar

  • Die Besteuerung findet erst bei Auszahlung der Rente statt. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Jahr des ersten Rentenbezugs

  • Die Rente kann ganz flexibel ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden

Steuern sparen und Angebote vergleichen

Wie Sie das max. Steuersparpotenzial der Rüruprente voll ausschöpfen und welches Angebot Ihnen die besten Konditionen bietet, das zeigen wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.

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