Altersvorsorge

Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt. Dies kann vermieden werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart wird.

Betriebliche-Altersvorsorge

Bis vor einigen Jahren war die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) eine größtenteils arbeitgeberfinanzierte Leistung: mit der Zusage einer bAV ging das Unternehmen eine bindende Verpflichtung gegenüber seinen Beschäftigten ein. Die Rentenreform von 2001 hat diese Situation grundlegend geändert. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen.

Riesterrente

Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Alters­vorsorge. Wer vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Alters­vorsorge investiert, bekommt jährlich zusätzlich Geld vom Staat.

Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll, aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.

Rüruprente

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung und ist quasi das Pendant dazu. Bei dieser Form der Altersvorsorge wird aber nicht umlagefinanziert angespart, sondern kapitalgedeckt. Die Rentenzahlung ist grundsätzlich nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar, eine teilweise Vererb­barkeit kann aber für gesetzlich Hinterbliebene mit eingeschlossen werden. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige und besser­verdienende Angestellte sinnvoll, da erstere ansonsten für ihre Beitragszahlungen in ihre Alters­vorsorge keine Möglichkeit der steuerlichen Ansetzbarkeit erwarten können. Bei gutverdienenden Angestellten mit Gehalt über der Beitrags­bemessungs­grenze hingegen entsteht zwangsläufig eine Rentenlücke, da die Beiträge zur Dt. Renten­versicherung und damit die zu erwartende spätere Rente aus der Dt. Renten­versicherung gedeckelt ist. Auch bei den Versorgungs­werken der sog. freien Berufe sind die Pflichtbeiträge gedeckelt, so dass auch hier, wenn man nicht rechtzeitig gegensteuert, eine Rentenlücke entsteht.